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   BGH, 19.12.1966 - VIII ZB 49/66   

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https://dejure.org/1966,1093
BGH, 19.12.1966 - VIII ZB 49/66 (https://dejure.org/1966,1093)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1966 - VIII ZB 49/66 (https://dejure.org/1966,1093)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1966 - VIII ZB 49/66 (https://dejure.org/1966,1093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Zweiwochenfrist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde - Unrichtige Anschrift auf der Beschwerdeschrift - Rechtzeitiger Eingang bei der beim Amtsgericht (AG) Charlottenburg gebildeten gemeinsamen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 875
  • MDR 1967, 299
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1960 - III ZR 163/58
    Auszug aus BGH, 19.12.1966 - VIII ZB 49/66
    Die der gemeinsamen Briefannahme zugeteilten Bürobeamten sind nach den Feststellungen, die der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 23. Juni 1960 - III ZR 163/58 - MDR 1960, 1001 = BB 1960, 954 getroffen hat und deren Richtigkeit auch in der vorliegenden Sache insoweit zugrunde gelegt werden kann, in Ansehung der von ihnen zu erledigenden Geschäfte ein für alle Mal zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle der angeschlossenen Behörden bestellt.
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Das gilt auch für die Bezeichnung des Gerichts, bei dem der Schriftsatz eingereicht werden soll; denn der Rechtsanwalt hat grundsätzlich darauf zu achten, daß das Rechtsmittel an das zuständige Gericht gerichtet ist (BGH Beschluß vom 19. Dezember 1966 - VIII ZB 49/66 = LM § 233 (D) ZPO Nr. 8; vgl. auch Beschluß vom 13. Juli 1977 - VI ZB 35/77 = VersR 1977, 1031; Beschluß vom 9. Oktober 1980, VII ZB 17/80 = VersR 1981, 63).

    Selbst wenn die Angestellte dieser Anordnung gefolgt wäre, wäre der an das Amtsgericht adressierte Schriftsatz - entgegen dem Vortrag der Antragsgegnerin - nicht für das Kammergericht angenommen worden (BGH Beschluß vom 19. Dezember 1966 - VIII ZB 49/66 - LM § 233 (D) ZPO Nr. 8).

  • BGH, 24.09.1975 - IV ZB 21/75

    Anforderungen an die Einreichung einer Schrift bei einem Gericht - Fristwahrung

    Daß eine für das Oberlandesgericht (Kammergericht) bestimmte, jedoch irrig an das Landgericht adressierte und bei der gemeinsamen Briefannahmestelle eingegangene Berufungsschrift die Berufungsfrist nicht wahrt, wenn sie von der Annahmestelle an das Landgericht, von diesem an das Oberlandesgericht weitergeleitet wird und dort erst nach Fristablauf eingeht, haben auch bereits der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (LM § 518 Abs. 1 ZPO Nr. 8 im Anschluß an die Entscheidung des I. Zivilsenats in LM a.a.O. Nr. 1), der VIII. Zivilsenat (Beschluß vom 19. Dezember 1966 - VIII ZB 49/66, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1967, 875) und in einem obiter dictum auch der V. Zivilsenat ausgesprochen (LM a.a.O. Nr. 9; ebenso Grunsky bei Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl., Anm. I 1; Karch bei Zöller, ZPO 11. Aufl., Anm. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 33. Aufl., Anm. 1; Thomas/Putzo, ZPO 8. Aufl. Anm. 1 - je zu § 518).
  • BPatG, 06.08.2003 - 19 W (pat) 40/03
    Was der Patentsachbearbeiter der Patentinhaberin unternommen hat, um dieser Pflicht zu genügen, ist weder vorgetragen, noch ersichtlich (vgl BGH, NJW 1967, 875, 876) - etwa durch Abzeichnen des Gebührenbetrags.
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